Unsere Pflegesätze

In unserer Kostenübersicht finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Gebühren für die vollstationäre Pflege sowie für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Es gibt zahlreiche Zuschüsse, die Sie in Anspruch nehmen können – lassen Sie diese nicht verfallen!

Was tun bei unzureichender Rente und eigenen Mitteln?

Der verbleibende Eigenanteil nach Abzug der Pflegekassen-Zuschüsse kann unter bestimmten Bedingungen vom Sozialamt übernommen werden. Ab Pflegegrad 2 ist ein Antrag auf Sozialhilfe möglich.

Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen.

Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Besuchen Sie unsere Kontaktseite, um mehr zu erfahren. Informieren Sie sich auch gerne über unsere Pflege­einrich­tun­gen in Billerbeck, Coesfeld und Gescher.

Marion Künnemann-Schubert – Einrichtungsleitung
Mo. – Fr. 8 – 17 Uhr
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