Unsere Pflegesätze
In unserer Kostenübersicht finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Gebühren für die vollstationäre Pflege sowie für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Es gibt zahlreiche Zuschüsse, die Sie in Anspruch nehmen können – lassen Sie diese nicht verfallen!
Kostenübersicht für vollstationäre Pflege
Hier können Sie die einzelnen Kosten und Leistungen der vollstationären Heimkosten in Ruhe einsehen. Alle Zahlen basieren auf einem Durchschnittsmonat von 30,42 Tagen.
* Das Bundesministerium für Gesundheit gesteht ein, dass es systembedingt zu Abweichungen des einrichtungsindividuellen einheitlichen Eigenanteils (EEE) im Cent-Bereich kommen kann. Der EEE gilt für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2.
** Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 werden durch zusätzliche Zahlungen der Pflegekassen beim einrichtungseinheitlichen pflegebedingten Eigenanteil entlastet. Die Höhe dieses Zuschlages steigt prozentual, je nach Dauer der vollstationären Versorgung und wird individuell von Ihrer Pflegekasse durch Bescheid festgestellt. Im Berechnungsbeispiel ist ein Leistungszuschlag in Höhe von 15% des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen berücksichtigt. Die Leistungszuschläge sind wie folgt gestaffelt (Bezugsdauer = %): bis einschließlich 12 Monate = 15 %, mehr als 12 Monate = 30 %, mehr als 24 Monate = 50 %, mehr als 36 Monate = 75 %
Was tun bei unzureichender Rente und eigenen Mitteln?
Der verbleibende Eigenanteil nach Abzug der Pflegekassen-Zuschüsse kann unter bestimmten Bedingungen vom Sozialamt übernommen werden. Ab Pflegegrad 2 ist ein Antrag auf Sozialhilfe möglich.
Heimkostenübersicht Kurzzeit- und Verhinderungspflege
* Wird aus den Leistungen der Pflegekasse finanziert.
** Wird ab Pflegegrad 2 vom örtlich zuständigen Sozialhilfeträger übernommen.
*** Der Eigenanteil bezieht sich ausschließlich auf die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 38,44 € täglich.
**** Nicht in Anspruch genommene Mittel aus der Verhinderungspflege können auf die Kurzzeitpflege übertragen werden.
Ab Juli 2025 werden die Leistungen der Pflegekasse in einem neuen gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege von bis zu 3.539 € zusammengefasst.
Sie haben Fragen zu den Kosten? Wir beraten Sie gern persönlich
Wir bieten unsere Leistungen zu fairen und transparenten Kosten an. Bei Fragen oder für eine persönliche Beratung sind wir gerne für Sie da. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung.
